Parkkartenverordnung

Neuerlass der "Verordnung über die Parkierungs- und Zufahrtsbewilligungen (Parkkartenverordnung, PKV)"
Voraussichtliche Abstimmung: 28. September 2025
Übersicht
Die Stadt Zürich hat eine neue Parkkartenverordnung (PKV) beschlossen, die das System der Parkbewilligungen grundlegend verändert. Ziel ist es, die Nutzung von Parkplätzen effizienter zu gestalten, emissionsfreie Fahrzeuge zu fördern und klare Regelungen für verschiedene Nutzergruppen zu schaffen. Da gegen die Verordnung das Referendum ergriffen wurde, entscheidet nun die Bevölkerung, ob die neuen Regeln in Kraft treten oder abgelehnt werden.
Die PKV betrifft sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende und sieht unter anderem eine neue Gebührenstruktur, strengere Kriterien für Anwohnerparkkarten sowie eine Anpassung der Gewerbebewilligungen vor. Ein zentrales Ziel der Reform ist zudem die Förderung nachhaltiger Mobilität durch finanzielle Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge und eine effizientere Nutzung des begrenzten Parkraums.
Was fordert die neue Verordnung?
Mit der neuen Parkkartenverordnung wird das bestehende System überarbeitet. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Anwohnerparkkarten, die nur noch an Personen vergeben werden, die keine private Parkmöglichkeit besitzen. Zudem wird die Gebühr nach dem Leergewicht des Fahrzeugs bemessen, wobei emissionsfreie Fahrzeuge günstiger davonkommen.
Für Gewerbetreibende bringt die PKV sowohl Vorteile als auch neue Herausforderungen. Handwerks- und Servicebetriebe können weiterhin eine Parkkarte beantragen, die ihnen das Parkieren in der Blauen Zone ermöglicht. Neu gibt es jedoch eine erweiterte Gewerbebewilligung, die das Parkieren in Parkverbotszonen oder sogar auf dem Trottoir erlaubt – vorausgesetzt, es bleibt ein Durchgang von mindestens 1,50 Metern für Fussgänger frei. Diese Regelung könnte es Handwerksbetrieben erleichtern, ihre Fahrzeuge in Kundennähe abzustellen.
Ein besonderer Fokus liegt auf Nachhaltigkeit und emissionsfreier Mobilität. Fahrzeuge mit elektrischem oder emissionsfreiem Antrieb erhalten deutliche Vergünstigungen bei den Parkkarten. Gleichzeitig werden grössere, fossil betriebene Fahrzeuge stärker belastet, um einen Anreiz für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu schaffen.
Die Zufahrtsbewilligungen werden ebenfalls überarbeitet. Anwohner, ansässige Betriebe und bestimmte Dienstleister erhalten weiterhin Zugang zu gesperrten Strassen, jedoch werden die Kriterien für Bewilligungen strenger gefasst. Für Unternehmen, die von ausserhalb der Stadt kommen, könnte dies eine erhebliche Einschränkung darstellen.
Besonders umstritten ist die neue Gebührenstruktur. Während die aktuelle Gewerbeparkkarte CHF 360 pro Jahr kostet, können die Gebühren mit der neuen Verordnung je nach Kategorie und Nutzung auf bis zu CHF 2’400 pro Jahr steigen. Diese Preiserhöhung trifft vor allem Gewerbebetriebe mit mehreren Fahrzeugen und fossil betriebenen Transportern.
Positionen
Gemeinderat
- Mehrheit (SP, Grüne, AL, GLP, EVP): Befürwortet die neue Verordnung als Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität und einer faireren Verteilung der Parkflächen.
- Minderheit (SVP, FDP): Lehnt die PKV ab, da sie das Gewerbe und Anwohner mit hohen Gebühren und neuen Einschränkungen belastet.
Abstimmungsergebnis:
- Gesamtabstimmung zur PKV: 79 Ja / 34 Nein
- Einzelne Punkte wurden mit klarer Mehrheit angenommen.
Argumente dafür
- Befürworter der neuen Parkkartenverordnung sehen wesentliche Vorteile für das Gewerbe, insbesondere für Handwerker und Dienstleistungsbetriebe. Durch die neuen Gewerbeparkkarten werden Parkflächen für diese Gruppen klarer geregelt, was dazu führt, dass weniger Konkurrenz mit Anwohnern besteht. Dies kann Handwerksbetrieben helfen, schneller Parkplätze in Kundennähe zu finden und so ihre Arbeitszeit effizienter zu nutzen. Zudem ermöglicht die erweiterte Gewerbebewilligung das Parkieren in sonst verbotenen Bereichen.
- Ein weiteres zentrales Argument ist der ökologische Wandel in der Stadt Zürich. Die neue PKV belohnt Unternehmen, die auf emissionsfreie Fahrzeuge setzen, mit niedrigeren Gebühren. Wer mit einem Elektro- oder Wasserstofffahrzeug unterwegs ist, zahlt deutlich weniger für eine Parkkarte als Unternehmen, die weiterhin auf schwere, fossil betriebene Transporter setzen. Dies schafft einen finanziellen Anreiz, nachhaltig zu wirtschaften und die betriebliche Flotte umweltfreundlicher zu gestalten. Zudem sieht die neue PKV eine Stärkung der Carsharing-Optionen für Gewerbebetriebe vor.
- Zusätzlich fördert die Digitalisierung der Bewilligungen eine flexiblere Nutzung und einfachere Verwaltung für Unternehmen. Die Parkkarten lassen sich schneller beantragen, anpassen und ummelden, wenn zum Beispiel ein Fahrzeug ausgetauscht wird.
- Ein weiterer Vorteil ist die Verkehrsberuhigung und effizientere Parkraumnutzung. Die Stadt will mit der PKV verhindern, dass Parkplätze von Anwohnern langfristig blockiert werden, während Gewerbetreibende dringend benötigte Stellplätze suchen. Die Neustrukturierung soll dazu führen, dass die begrenzten Parkflächen effizienter genutzt werden, wodurch weniger Platzprobleme in der Innenstadt entstehen und die Parkplatzsuche verkürzt wird.
Argumente dagegen
- Kritiker der neuen Parkkartenverordnung sehen vor allem die finanziellen Belastungen für das Gewerbe als problematisch an. Die Erhöhung der Gebühren auf bis zu CHF 2’400 pro Jahr bedeutet für viele KMUs eine erhebliche Mehrbelastung. Besonders hart trifft es Unternehmen, die auf grössere Transporter angewiesen sind, da die Gebühren an das Leergewicht gekoppelt sind.
- Zwar wird nachhaltige Mobilität gefördert, doch viele Gewerbetreibende haben derzeit keine praktikable Alternative zu fossil betriebenen Fahrzeugen. Elektro-Transporter sind in der Anschaffung teuer und haben oft nicht die benötigte Reichweite oder Ladeinfrastruktur für den Arbeitsalltag. Kritiker sehen hierin eine einseitige Benachteiligung traditioneller Gewerbe.
- Auch die Bürokratie nimmt mit der neuen Verordnung zu. Unternehmen müssen künftig strenge Nachweise erbringen, um eine Parkkarte zu erhalten. Die Kriterien für Zufahrtsbewilligungen in gesperrte Strassen wurden verschärft, was besonders für Betriebe aus dem Umland problematisch sein könnte. Unternehmen, die nicht in der Stadt registriert sind, erhalten schwerer eine Bewilligung, insbesondere wenn sie keine festen Geschäftsadressen in Zürich nachweisen können.
- Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unsicherheit durch die vielen neuen Regelungen. Unternehmen müssen sich erst mit den verschiedenen Gebührenstufen, neuen Bewilligungen und geänderten Anforderungen vertraut machen. Fehlanträge oder falsche Informationen könnten zu weiteren Kosten und Verzögerungen führen.
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand empfiehlt die Ja-Parole.
Weiterführende Informationen
- Auszug aus dem Beschlussprotokoll 117. Sitzung des Gemeinderats vom 20. November 2024 [PDF]
- Medienmitteilung "Volksreferendum gegen die Parkkartenverordnung zustande gekommen" [Link]
- Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 2024 GR Nr. 2023/358 [Link]
Vielen Dank
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